Unfallschadensgutachten für Motorräder und Zweiräder

Sie hatten einen Unfall und möchten sichergehen, dass der Schaden vollständig und korrekt bewertet wird? Als öffentlich bestellter Sachverständiger für Zweirad-Technik erstelle ich unabhängige, rechtssichere Gutachten – auf Grundlage objektiver Befunderhebung und anerkannter Bewertungsverfahren.

Was ist ein Unfallschadensgutachten?

Ein Unfallschadensgutachten dokumentiert den Schaden an Ihrem Zweirad nach einem Unfall lückenlos und rechtssicher. Es bildet die Grundlage für die Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und schützt Sie davor, dass berechtigte Ansprüche unter den Tisch fallen.

Wann brauche ich ein Gutachten?

Bei einem Unfall haben Geschädigte in der Regel das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall – können die Kosten dafür über die gegnerische Haftpflichtversicherung abgerechnet werden. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall zutrifft, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Was wird begutachtet?

  • Sichtbare und verdeckte Unfallschäden am Fahrzeug
  • Reparaturkosten auf Basis aktueller Marktpreise
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden
  • Wertminderung durch den Unfall
  • Nutzungsausfall und Nebenkosten

So läuft die Begutachtung ab

1. Kontaktaufnahme – Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail.
2. Terminvereinbarung – Die Besichtigung erfolgt zeitnah, auf Wunsch auch vor Ort.
3. Begutachtung – Ich dokumentiere den Schaden vollständig und fotografisch.
4. Gutachten – Sie erhalten ein rechtssicheres Gutachten, das Sie direkt bei der Versicherung einreichen können.

Gut zu wissen

Die Kosten für ein Unfallschadensgutachten können bei einem unverschuldeten Unfall im Rahmen der Schadensregulierung geltend gemacht werden. Im konkreten Fall empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem eigenen Rechtsanwalt oder der zuständigen Versicherung.