Rund um das Thema Sachverständigengutachten gibt es viele Fragen – besonders dann, wenn man zum ersten Mal damit konfrontiert wird. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, erreichen Sie mich jederzeit persönlich.
Immer dann, wenn Sie nach einem Unfall, beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, bei einem geplanten Umbau oder für die Oldtimer-Zulassung eine rechtssichere und unabhängige Beurteilung Ihres Zweirads benötigen. Ein Sachverständigengutachten schützt Ihre Interessen und schafft eine klare Grundlage für Verhandlungen mit Versicherungen, Behörden oder Vertragspartnern.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Art des Gutachtens ab. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für das Unfallschadensgutachten. Für Wertgutachten, Oldtimer-Gutachten und technische Prüfungen entstehen individuelle Kosten, über die ich Sie vorab transparent informiere. Sprechen Sie mich einfach an.
Bei einem unverschuldeten Unfall: nein. Die Kosten für ein Unfallschadensgutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Bei anderen Gutachtenarten – z. B. Wertgutachten oder Oldtimer-Gutachten – werden die Kosten direkt mit Ihnen abgerechnet.
Ja – und das ist Ihr gutes Recht. Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Ein eigener Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
Nach der Besichtigung des Fahrzeugs erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei dringenden Fällen – etwa nach einem Unfall – bemühe ich mich um eine besonders schnelle Bearbeitung. Sprechen Sie mich darauf an.
Ja, auf Wunsch komme ich für die Begutachtung auch zu Ihnen – sei es nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Die Begutachtung vor Ort ist in vielen Fällen sogar sinnvoller als eine Anfahrt zu meinem Büro.
Ein Sachverständiger der Versicherung arbeitet im Auftrag – und damit im Interesse – der Versicherung. Er ist daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten. Ein unabhängiger Sachverständiger wie ich arbeitet ausschließlich für Sie und dokumentiert den Schaden vollständig und objektiv.
Ein Gutachten eines zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen hat rechtliche Beweiskraft und wird von Gerichten, Behörden und Versicherungen anerkannt. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstütze Sie bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
